Einrichtung eines Bürgerforums
Drei Gemeindebürgerinnen oder Bürger haben das Recht, ihre vorher schriftlich eingebrachten Anträge (Wünsche, Beschwerden und Anregungen) im Rahmen einer Vorstand- oder Gemeinderatsitzung vorzubringen.
Mitspracherecht für alle GemeindebürgerInnen
Bei allen größeren Vorhaben, die das Leben in unserer Gemeinde nachhaltig beeinflussen, ist die Bevölkerung entsprechend einzubinden
Nachhaltige Lösung der „Problemzone Gemeindeamt“
Die derzeitige Situation ist untragbar, und zwar sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Bevölkerung (siehe auch bei Infrastruktur und Zukunftsvisionen).
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